1. Der Entlastungsbetrag – die Grundlage für haushaltsnahe Unterstützung
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 erhalten monatlich 131 Euro Entlastungsbetrag. Dieser kann für verschiedene Leistungen genutzt werden, zum Beispiel für:
- Hilfe im Haushalt
- Alltagsbegleitung
- Unterstützung bei Einkäufen oder Arztbesuchen
Wichtig: Die Leistungen müssen von anerkannten Anbietern erbracht werden – wie zum Beispiel von uns, der 3Hasen Familienfürsorge. Nicht genutzte Beträge kannst du bis zum 30. Juni des Folgejahres ansparen.
2. Neu ab 01.07.2025: Kombibudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Bisher gab es für Verhinderungspflege (1.612 €/Jahr) und Kurzzeitpflege (1.774 €/Jahr) zwei getrennte Budgets – mit strengen Vorgaben. Ab Juli 2025 wird daraus ein einheitliches Kombibudget in Höhe von 3.539 Euro jährlich, das deutlich flexibler einsetzbar ist.
Das ändert sich konkret:
- Das neue Budget kann einfacher für haushaltsnahe Hilfen genutzt werden – zum Beispiel, wenn die Pflegeperson verhindert ist.
- Die bisherige Voraussetzung, dass die Pflege bereits 6 Monate bestanden haben muss, entfällt.
- Das Budget gilt schon ab Pflegegrad 2.
💡 Tipp: Du kannst damit stundenweise auf professionelle Haushaltshilfen zurückgreifen – zum Beispiel bei Urlaub oder Krankheit der Pflegeperson oder einfach zur Entlastung im Alltag.
3. Pflegegeld und Pflegesachleistungen umwandeln – mehr Flexibilität im Alltag
Ein weiterer Weg zur Finanzierung ist die Umwandlung von Pflegesachleistungen (§ 45a SGB XI). Dabei kannst du bis zu 40 % der nicht genutzten Sachleistungen in zusätzliche Entlastungsleistungen umwandeln – zum Beispiel für Haushaltshilfe.
Das lohnt sich besonders, wenn:
- du den ambulanten Pflegedienst nicht vollständig nutzt
- du dir zusätzliche Unterstützung im Haushalt wünschst
Auch diese Beträge kannst du für haushaltsnahe Hilfen bei uns einsetzen.
Fazit: Ab Juli 2025 mehr Möglichkeiten für Haushaltshilfe über die Pflegekasse
Die Änderungen ab dem 01.07.2025 bringen mehr Flexibilität und machen es leichter, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen im Alltag zu entlasten. Die Kombination aus Entlastungsbetrag, dem neuen Kombibudget und der Umwandlung von Pflegesachleistungen schafft neue finanzielle Spielräume – vor allem für haushaltsnahe Dienstleistungen.
Jetzt schon informieren und ab Juli 2025 profitieren!
Pflegebudgets ab Juli 2025 – so viel steht für Haushaltshilfe zur Verfügung
💡 Hinweis: Die genaue Nutzung hängt vom individuellen Bedarf und der tatsächlichen Ausschöpfung der einzelnen Leistungen ab. Die Umwandlung der Pflegesachleistungen ist freiwillig und muss beantragt werden.

